Rechtsanwalt

Burghard Meyer, Feldstraße 2, 28816 Stuhr

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Verkehrsrecht

In unserer mobilen Gesellschaft ist gehört der Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden ebenso wie die Verkehrsordnungswidrigkeit zu den Massenerscheinungen. Im Vordergrund steht die schnelle und effektive Abwicklung von Haftungsansprüchen nach Verkehrsunfällen, wie insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer. Daneben übernehmen wir die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.

Zur schnelleren Bearbeitung steht Ihnen der Fragebogen als pdf-Format zur Verfügung, den Sie bitte vollständig ausgefüllt an unserer Büro übersenden wollen.

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Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten die Interessen unserer Mandanten

auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Dies umfasst u. a.:

den Entwurf und die Überprüfung von Arbeits- und anderen Dienstverträgen

Vertragsbeendigungen und Kündigungen, Kündigungsschutzrecht

Vertragsgestaltung bei Führungskräften

Besonderheiten bei Geschäftsführerverträgen

Geschäftsführerberatung

Betriebsverfassungsrecht und betriebliche Mitbestimmung

gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

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Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts beraten und vertreten wir Ihre Interessen im Bereich der Wohnraum- und Geschäftsraummiete sowie auch des Wohnungseigentums- und Maklerrechts.

Hierbei umfasst unsere Tätigkeit unter anderem:

Eingehung und Beendigung von Mietverhältnissen

Vertragsgestaltung

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mietrückständen

Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis

Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Durchsetzung gemeinschaftsrechtlicher Positionen

Beratung von Wohnungseigentumsverwaltern

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldrückständen

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Inkasso

Weder größere noch kleinere mittelständische Unternehmen ebenso wie Privatleute können es sich heutzutage leisten, über die gesetzlichen oder vereinbarten Zahlungsfristen hinaus auf die Begleichung ihrer Ausstände zu warten.

Wir übernehmen für Sie vom Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bis zur Zwangsvollstreckung sämtliche hierzu anfallenden Tätigkeiten.

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