Inkasso
Weder größere noch kleinere mittelständische Unternehmen ebenso wie Privatleute können es sich heutzutage leisten, über die gesetzlichen oder vereinbarten Zahlungsfristen hinaus auf die Begleichung ihrer Ausstände zu warten.
Wir übernehmen für Sie vom Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bis zur Zwangsvollstreckung sämtliche hierzu anfallenden Tätigkeiten.
Ganzheiltiche Betreuung ...
Als Anwaltskanzlei können wir, im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen, ganzheitlich für Sie tätig werden. Wir stehen Ihnen von Anfang bis zum Ende als verlässlicher Partner zur Seite. Wir werden bereits außergerichtlich aktiv und machen Ihre Forderung entschlossen geltend.
Sollte keine Zahlung erfolgen, raten wir zur unverzüglichen Einleitung gerichtlicher Schritte, um keine Zeit zu verlieren.
An die gerichtliche Geltendmachung schließt sich unmittelbar die Zwangsvollstreckung an, sollte bis dahin noch keine Zahlung erfolgt sein.
... bis zur Zwangsvollstreckung
Offene Forderungen beitreiben ...
Wir werden Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber dem säumigen Schuldner durchsetzen.
Ob durch Lohn- und Gehaltspfändungen, Pfändung von Rentenansprüchen oder Lebensversicherungen, Eintragungen von Hypotheken, Sach- oder Mietkautionspfändungen- wir schöpfen alle gesetzlichen Möglichkeiten aus, um Ihre offene Forderung beizutreiben.
Wir forschen nach, falls Schuldner umziehen, um gegen diese auch an der neuen Anschrift zu vollstrecken.
... mit Nachdruck
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf
Rechtsanwaltskanzlei Burghard Meyer in Stuhr berät, unterstützt und vertritt Sie in angemehmer und gleichzeitig zielgerichteter Weise mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung in rechtlichen Fragen.