Verkehrsstraftat - Fachanwalt für Verkehrsrecht ratsam
Blindes Akzeptieren von Strafbefehlen kann Folgen haben
Oft ziehen verkehrsrechtliche Strafverfahren später auch noch verwaltungsrechtliche Verfahren nach sich mit entsprechenden Führerscheinmaßnahmen. Hier sollten Sie sich rechtzeitig und umfassend beraten lassen.
Beispielsweise akzeptieren Fahrradfahrer immer wieder Strafbefehle aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr und wundern sich über die spätere, nicht erwartete Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle.
Straftaten im Verkehrsstrafrecht
Falls Ihnen eine der folgenden -nicht abschließend aufgelisteten Delikte vorgeworfen wird, sollten Sie sich frühzeitig an unsere Kanzlei wenden:
- Unfallflucht bzw. Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Vollrausch (§ 323 a StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
- fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Fahren ohne Pflichtversicherung (§ 6 PflVersG)
Sie haben hier das Recht zu schweigen
Machen Sie hiervon Gebrauch und lassen eine Stellungnahme erst über Ihren Rechtsanwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte und entsprechender Besprechung abgeben. Immer wieder werden hier vorschnelle Angaben gemacht, die sich später nicht mehr revidieren lassen und zu Ihrem Nachteil sein können.
Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung
In vielen Fällen des Verkehrsstrafrechts übernimmt die Rechtsschutzversicherung die für die Verteidigung anfallenden Kosten. Selbstverständlich informieren wir Sie auch hierüber gerne und holen gegebenenfalls eine entsprechende Deckungszusage für Sie ein.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf
Rechtsanwaltskanzlei Burghard Meyer in Stuhr berät, unterstützt und vertritt Sie in angemehmer und gleichzeitig zielgerichteter Weise mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung in rechtlichen Fragen.