Burghard Meyer - Fachanwalt für Verkehrsrecht - Spezialgebiet Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie durch langjährige Erfahrung und ausgewiesener Fachanwaltsqualität im gesamten Bereich des Verkehrsrechts. Dieses umfasst neben dem Verkehrszivilrecht auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstraf- und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Verkehrszivilrecht
- Abwicklung von Verkehrsunfällen, d.h. die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sämtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
- Versicherungsvertragsrecht (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, Regressansprüche)
- Sachmängel-/Gewährleistungsrecht nach dem Fahrzeugkauf
Verkehrsstrafrecht
- Trunkenheitsfahrten mit dem Auto oder Fahrrad
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Ordnungswidrigkeitenrecht
- Bußgeldbescheide z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol-/Drogenverstoß, Rotlichtverstoß, Nichteinhaltung des Abstandes, unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy usw.
Verkehrsverwaltungsrecht
Hierunter fällt insbesondere das gesamte Führerscheinrecht:
- Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
- Anordnung der MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung)
Unfallabwicklung
Unfallabwicklung & Unfallregulierung für das, was Ihnen zusteht!
Bußgeldverfahren
Bußgeldkatalog, Bußgeldbescheid - hier gelten wichtige Fristen!
Verkehrsstraftat
Vom Schweigerecht Gebrauch machen und frühzeitig einen Anwalt einschalten!